Pflegeberatung
Pflege zu Hause bedeutet Verantwortung – für Pflegebedürftige ebenso wie für Angehörige. Unsere Pflegefachkräfte beraten persönlich zur aktuellen Pflegesituation, beantworten Fragen und zeigen bei Bedarf geeignete Möglichkeiten zur Unterstützung auf.
Wer zu Hause gepflegt wird, soll auch dann regelmäßig fachliche Unterstützung erhalten, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere vertraute Personen übernommen wird.
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI dient der Sicherung und Unterstützung der häuslichen Pflege.
Im Mittelpunkt steht die individuelle Situation des pflegebedürftigen Menschen und seiner Pflegepersonen.
Gemeinsam betrachten wir die aktuelle Pflegesituation, beantworten pflegefachliche Fragen und zeigen Möglichkeiten auf, wie die Versorgung zu Hause möglichst sicher und gut gestaltet werden kann.
„Der Beratungseinsatz ist mehr als ein formaler Nachweis für die Pflegekasse – er soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Pflegealltag konkret unterstützen.“
Inhalte
Die Inhalte richten sich immer nach der individuellen Pflegesituation.
Wie funktioniert die Versorgung zu Hause? Wo bestehen Schwierigkeiten, Veränderungen oder Unsicherheiten?
Unsere Pflegefachkräfte beantworten praktische und pflegefachliche Fragen rund um die Versorgung im häuslichen Umfeld.
Pflege kann körperlich und emotional belastend sein. Im Gespräch können Belastungen erkannt und geeignete Möglichkeiten zur Unterstützung thematisiert werden.
Wenn sich im Alltag Schwierigkeiten zeigen, können geeignete Hilfsmittel oder mögliche Anpassungen des Wohnumfeldes besprochen werden.
Hat sich die gesundheitliche oder pflegerische Situation verändert, kann gemeinsam betrachtet werden, ob zusätzlicher Unterstützungs- oder Beratungsbedarf besteht.
Bei Bedarf informieren unsere Pflegefachkräfte über grundsätzlich geeignete Beratungs-, Unterstützungs- und Versorgungsmöglichkeiten.
Im Mittelpunkt steht Ihre persönliche Pflegesituation. Der Beratungseinsatz ist kein Verkaufsgespräch.
Organisation
Der Auxilium Pflege- und Therapieverbund hat einen eigenen Bereich für Beratungsgespräche und Kundenentwicklung aufgebaut.
Die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden dort strukturiert organisiert und durch qualifizierte Pflegefachkräfte durchgeführt.
Dadurch können Termine koordiniert, Beratungsgespräche vorbereitet und die erforderlichen Dokumentations- und Folgeprozesse zuverlässig bearbeitet werden.
„Zeit für Beratung statt Beratung zwischen Tür und Angel.“
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI betreffen insbesondere Menschen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen versorgt werden.
Je nach Pflegegrad und individueller Leistungsform können unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zur Inanspruchnahme gelten.
Gern prüfen wir bei der Terminvereinbarung gemeinsam, ob und wann ein Beratungseinsatz erforderlich oder möglich ist.
Ablauf
Sie nehmen telefonisch oder online Kontakt mit unserem Beratungsteam auf.
Eine Pflegefachkraft bespricht mit Ihnen die aktuelle Versorgungssituation und Ihre individuellen Fragen.
Wenn sich Unterstützungsbedarf zeigt, erhalten Sie entsprechende pflegefachliche Hinweise und Empfehlungen.
Der Beratungseinsatz wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Die erforderlichen Nachweise werden im vorgesehenen Verfahren bearbeitet.
Unser Grundsatz
Auxilium bietet selbst unterschiedliche Leistungen aus Pflege, Betreuung und Therapie an.
Für unsere Beratungseinsätze gilt dennoch ein klarer Grundsatz:
„Entscheidend ist nicht, welche Leistungen wir selbst anbieten, sondern welche Unterstützung in der jeweiligen Situation sinnvoll ist.“
Unsere Pflegefachkräfte beraten auf Grundlage der individuellen Pflegesituation und zeigen bei Bedarf geeignete Unterstützungsmöglichkeiten auf.
Die Entscheidung darüber, ob und von welchem Anbieter weitere Leistungen in Anspruch genommen werden, liegt selbstverständlich bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.
Bestehende Versorgungsstrukturen und die Zusammenarbeit mit bereits eingebundenen Diensten und Anbietern werden respektiert.
Ansprechpartnerinnen
Sie möchten einen Beratungseinsatz vereinbaren oder haben Fragen zum Ablauf? Unsere Ansprechpartnerinnen helfen Ihnen gern weiter und koordinieren Ihren Beratungstermin.
Anja Hödicke
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Viviane Stieler
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Telefon
0155 67403416Sie benötigen einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI oder möchten wissen, ob und wann ein Beratungsgespräch für Sie vorgesehen ist?
Unser Beratungsteam hilft Ihnen gern weiter.
Häufige Fragen
Der Beratungseinsatz ist ein pflegefachliches Beratungsgespräch, das der Sicherung und Unterstützung der häuslichen Pflege dient. Eine Pflegefachkraft betrachtet gemeinsam mit den Beteiligten die aktuelle Pflegesituation und beantwortet Fragen zur Versorgung zu Hause.
Beratungseinsätze betreffen insbesondere Menschen, die Pflegegeld beziehen und zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen versorgt werden. Je nach Pflegegrad und Leistungsform können unterschiedliche gesetzliche Vorgaben gelten. Bei der Terminvereinbarung prüfen wir das gemeinsam.
Sie vereinbaren telefonisch oder online einen Termin. Anschließend bespricht eine Pflegefachkraft mit Ihnen die aktuelle Versorgungssituation und Ihre Fragen. Bei Unterstützungsbedarf erhalten Sie pflegefachliche Hinweise. Der Einsatz wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dokumentiert.
Die Inhalte richten sich nach der individuellen Situation: die aktuelle Pflegesituation, Fragen zur täglichen Pflege, Entlastung pflegender Angehöriger, Hilfsmittel und Wohnumfeld, Veränderungen des Pflegebedarfs sowie grundsätzlich geeignete Unterstützungsmöglichkeiten.
Der Beratungseinsatz bezieht sich auf die häusliche Pflegesituation und findet in der Regel im gewohnten Wohnumfeld statt. Den konkreten Ablauf und Ort stimmen wir bei der Terminvereinbarung mit Ihnen ab.
Sie erhalten die im Gespräch besprochenen pflegefachlichen Hinweise und Empfehlungen. Der Beratungseinsatz wird dokumentiert und die erforderlichen Nachweise werden im vorgesehenen Verfahren bearbeitet.
Der Beratungseinsatz dient der pflegefachlichen Beratung. Es besteht keine Verpflichtung, weitere Leistungen von Auxilium in Anspruch zu nehmen. Bei festgestelltem Unterstützungsbedarf können grundsätzlich geeignete Möglichkeiten erläutert werden. Die Entscheidung über Anbieter und weitere Leistungen liegt beim Pflegebedürftigen bzw. seinen Angehörigen.
Weitere Informationen zur pflegerischen Versorgung zu Hause finden Sie auf unserer Seite ambulante Pflege.
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